Gesetzliche Krankenkassen (GKV):

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch, maximal 4 Sprechstunden sowie 6 weitere probatorische Sitzungen. Zur Einleitung einer Psychotherapie wird ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Nach Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die weitere Behandlung. Da ich für alle Klassen zugelassen bin, entstehen für gesetzlich Versicherte keine Kosten. Sie benötigen keine Überweisung, die Versichertenkarte des Patienten / der Patientin reicht aus.

Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung (PKV):

Bei den privaten Krankenversicherungen ist das beschriebene Vorgehen ähnlich, jedoch bestehen unterschiedliche Vertragsbedingungen. Je nach Vertrag kann die Anzahl der Sitzungen pro Jahr (20 – 50) beschränkt sein. Um sicherzugehen, schauen Sie bitte in Ihren Vertrag oder fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach. Auch hier werden in der Regel zunächst fünf Probesitzungen bezahlt, bevor dann ein Antrag gestellt werden muss.

Beihilfe:

Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist prinzipiell beihilfefähig. Die Kostenübernahme für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist in der Regel gewährleistet. Im Einzelfall wird empfohlen, dass Sie vor der Behandlung Rücksprache mit Ihrer Beihilfestelle nehmen.

Alle meine Angebote wie Gruppentherapie, Elterntrainings und Entspannungverfahren sind in der Regel Leistungen deren Kosten nach einem Antrag von den Krankenkassen und Krankenversicherungen übernommen werden.